Mittwoch, 15. August 2007

Accident Compensation System

Mal einen Einblick in eine Kiwi-Besonderheit: Hier übernimmt nämlich der Staat jeglich Heilungskosten, soweit diese durch einen Unfall und dessen Folgen entstanden sind.
Eine Besonderheit des neuseeländischen Rechtssystems ist das sog. Accident Compensation System, das deliktische Schadensersatzklagen weitgehend ausschließt und durch ein System der staatlichen Entschädigung ersetzt: Jeder, der einen Schaden erleidet, sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr oder zu Hause, hat einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat, gleichgültig, ob der Unfall durch ihn selbst oder durch einen Dritten verschuldet worden ist. Der Geschädigte kann im Falle eines Unfalls einen Antrag auf Entschädigung bei der Accident Compensation Corporation stellen. Besteht ein Entschädigungsanspruch unter diesem System, ist eine private Schadensersatzklage bis auf wenige Ausnahmefälle unzulässig. (c)

Dieses sozialistisch anmutende Element wurde übrigens von einer konservativen Regierung erlassen...

Cheers!

2 Kommentare:

TSchwenke hat gesagt…

Wie sieht es da mit Schmerzensgeld aus? Schuld und Sühne kann man ja schlecht gegenüber dem Staat geltend machen. Oder sehen die Kiwis das auch anders? Aber spätestens mit der Genugtuungsfunktion (Tot alsbald nach dem Unfall) wird es doch eng?

So, Fass geöffnet, dann gieß weiter daraus. ;o)

Snoozel hat gesagt…

Mann! Wenn das von einer konservativen Regierung erlassen wurde... was machen denn da die Mitte-links Leute? Geschweige denn die Linken?

oO

Coole Regelung allerdings!
;-)